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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen, die über separis.ch, abgeschlossen werden.

separis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB. Kund:innen, resp. Klient:innen können diese nicht einseitig abändern, d. h. entgegenstehende Bedingungen oder von diesen AGB abweichende Bedingungen  werden nicht anerkannt.

Die Angebote von separis.ch richten sich ausschliesslich an Kund:innen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Die Angebote für Trennung, Scheidung sowie Kindesunterhalt gelten für Fälle bei denen gegenseitiges Einvernehmen vorliegt!

Die Angebote gelten, solange sie im Internet auf separis.ch gefunden werden.

Preise und Zahlungsmöglichkeiten

Die publizierten Preise stellen Endpreise, d. h. inklusive Mehrwertsteuer dar. Es stehen die in separis angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Vertragsabschluss

Die Dienstleistungen und Preise auf separis.ch gelten als Angebot.

Der Vertrag für die Dienstleistungen von separis.ch kommt zustande, sobald der Kauf im Onlineshop getätigt wird.

 

Haftung und Haftungsausschluss

Für die auf separis.ch angebotenen Berechnungen gilt folgendes:

  • Die Steuerberechnungen erfolgen annäherungsweise. Die Steuertarife und
    -abzüge geben den aktuellen Stand gemäss den einschlägigen Steuererlassen wieder. Steuerberechnungen, insbesondere diejenigen für die zukünftigen Jahre, stellen eine Prognose dar und müssen nicht mit den künftigen Steuerbeträgen übereinstimmen da einerseits die Steuertarife und -abzüge als auch die Mittel und Bedarfe sich verändern können und damit auch die Steuerbeträge.
  • Die Berechnungen für Unterhalt, Güterrecht sowie Vorsorgeausgleich beruhen auf der Rechtsprechung. Dabei bestehen erhebliche Interpretations- und Ermessensspielräume seitens Gericht. separis nimmt die Berechnungen nach bestem Wissen vor, kann aber nicht zusichern, dass eine gerichtliche Beurteilung zum gleichen Ergebnis führt. Bei höchstrichterlich ungeklärten Fragen wird eine adäquate Lösung, nach bestem Wissen im Sinn des Gesetzes, vorgeschlagen.
  • Fälle mit bäuerlichem Bodenrecht und Auslandbezügen werden nicht unterstützt.
  • Altrechtliche Güterverbindungen und Gütergemeinschaften sowie von den Grundtypen abweichende Eheverträge werden nicht unterstützt.
  • Ausländische Altersvorsorge wird beim Vorsorgeausgleich begrenzt unterstützt.

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

separis haftet weder vertraglich noch ausservertraglich für

– leichte Fahrlässigkeit,
– 
indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden,
– entgangenen Gewinn oder
nicht realisierte Einsparungen,
– sämtliche Handlungen und Unterlassungen der Fallbearbeitenden.

Werden in einer Scheidungskonvention Grundbuchgeschäfte vorgesehen, empfiehlt separis, vor Abschluss der Scheidungskonvention die relevanten Ausführungen vorgängig dem zuständigen Grundbuchamt zur Prüfung und Bestätigung der Durchführbarkeit vorzulegen.

Wird in einer Scheidungskonvention der Vorsorgeausgleich geregelt, empfiehlt separis, vor Abschluss der Scheidungskonvention die Regelung der, resp. den Vorsorgeeinrichtungen zur Prüfung und Bestätigung der Durchführbarkeit vorzulegen.

Gewährleistung

separis hat die zur Verfügung gestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. separis bietet jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit der angebotenen Informationen und Dienstleistungen oder ständige Verfügbarkeit von separis.ch.

Datenschutz und Beizug von Dritten

separis beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

separis darf zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte beiziehen. Diese Dritten werden sorgfältig ausgewählt und instruiert und von separis gemäss den gesetzlichen Anforderungen überwacht.

Geheimhaltung

separis verpflichtet sich zur Geheimhaltung der vertragsgegenständlichen Personendaten und hat die mit der Auftragsbearbeitung betrauten Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten.

separis ist bekannt und anerkennt, dass die Auftragsbearbeitung in einem durch das anwaltliche Berufsgeheimnis oder durch ein Amtsgeheimnis geschützten Bereich stattfindet.

Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung für unbeschränkte Dauer weiter.

Subakkordanten

Subakkordanten sind natürliche oder juristische Personen, welche separis für die Auftragsbearbeitung beiziehen kann. separis ist berechtigt, Subakkordanten beizuziehen. separis ist in solchen Fällen verpflichtet, mit Subakkordanten im erforderlichen Umfang eine Vereinbarung über die (Unter-)Auftragsbearbeitung zu treffen, die ihr die Einhaltung der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zwischen separis und der KleintLin ermöglicht. Dies beinhaltet auch die Überbindung der Geheimhaltungspflichten von saparis auf Subakkordanten.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen separis und Ihnen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Für Klagen von Klient:innen oder Kund:innen gilt ihr Wohnsitz oder 1630 Bulle als Gerichtsstand.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

Stand: April 2024

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